Schon interessant, dass Leute die in einer Stiftung arbeiten, der Meinung sind, das bedingungslose Grundeinkommen zerstöre die Arbeitsmoral. Und Manager wie Ralph Boes, die am freien Markt arbeiten, der Meinung sind, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen sehr wohl möglich ist und das die Arbeitsmoral nicht zerstört, sondern jede Arbeitsleistung dadurch aufgewertet wird. Dazu kann sich jetzt jeder so seine eigenen Gedanken machen.
Artikel aus Freie Welt.net
Dr. Kerstin Funk engagiert sich als Referentin der Friedrich-Naumann-Stiftung für eine Einführung des “liberalen Bürgergeldes” Im Interview mit FreieWelt.net erklärt sie, wo die Unterschiede zum “bedingungslosen Grundeinkommen” liegen und warum sie ein solches Grundeinkommen für eine gefährliche Illusion hält.
FreieWelt.net: Sie engagieren sich für die Einführung des sogenannten „liberalen Bürgergelds“. Was verstehen Sie darunter, was erhoffen Sie sich davon und wo liegen die Unterschiede zum Modell des „bedingungslosen Grundeinkommnes“?
Kerstin Funk: Dem liberalen Bürgergeld liegt die Idee der negativen Einkommensteuer zugrunde, die vor allem durch Milton Friedman in den sechziger Jahren diskutiert wurde. Mit diesem Modell setzen die Liberalen auf einen aktivierenden Transfer, der die Bürger motiviert, wieder Arbeit aufzunehmen. Ein Grundbetrag, der die Grundsicherung gewährleistet, wird nach diesem Modell so mit der Einkommensteuer verrechnet, dass mit wachsendem Einkommen die staatlichen Transfers bis zum Erreichen einer Transfergrenze sinken. Beim Bürgergeld werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten neu gestaltet. Die Einkommensgrenzen, ab der die Arbeitnehmer Abgaben zu entrichten haben, steigen deutlich an und es ist ein wesentlich größerer Hinzuverdienst zum Bürgergeld möglich.
Wer arbeitet, bekommt spürbar mehr
So setzt das Bürgergeld das Leistungsprinzip wieder in Kraft: Derjenige, der arbeitet, bekommt spürbar mehr, als derjenige, der nicht arbeitet. Die Arbeitsaufnahme wird stärker mit verfügbarem Einkommen belohnt. Eine Bedürftigkeitsprüfung gewährleistet, dass nur diejenigen unterstützt werden, die nicht oder nur teilweise in der Lage sind, das Existenzminimum aus eigener Kraft zu erwirtschaften. Auf diese Weise sichert das Bürgergeld Chancen, wo Hilfe nötig ist und stärkt zugleich die Eigenverantwortung, wo ein eigener Beitrag für sich oder für die Gesellschaft gewährleistet werden kann.
In der Voraussetzung der Bedürftigkeit liegt auch der wesentliche Unterschied zum Modell des „bedingungslosen Grundeinkommens“.
Bedürftigkeit wird vorausgesetzt
Anders als beim bedingungslosen Grundeinkommen wird im Modell des liberalen Bürgergelds die Bedürftigkeit vorausgesetzt. Das bedeutet, dass einen Anspruch auf das liberale Bürgergeld nur solche Menschen haben, die nicht in der Lage sind, durch eigene Arbeit ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften. Bei Erwerbsfähigkeit ist die Voraussetzung für den Anspruch auf das liberale Bürgergeld die Aufnahme einer Beschäftigung. Ganz anders verhält es sich mit allen Modellen des bedingungslosen Grundeinkommens. Hier sind in der Regel alle Menschen anspruchsberechtigt, eine Prüfung der Bedürftigkeit wird nicht vorgenommen. Auch die Bereitschaft zur Aufnahme einer Beschäftigung wird nicht verlangt. Von einem Bürger, der gesund ist und keine eigenen Angehörigen zu versorgen hat, ist jedoch grundsätzlich zu erwarten, dass er zu einer Gegenleistung an die Gemeinschaft bereit ist oder eine ihm angeboten Arbeit annimmt. Andernfalls wird sein Bürgergeld merklich verringert.
FreieWelt.net: Wie hoch sollte das liberale Bürgergeld ihrer Ansicht nach liegen und was würde netto nach Abzug von Steuern und Abgaben davon übrig bleiben?
Kerstin Funk: Die Höhe des Bürgergeldes für einen Alleinstehenden ohne Kinder beträgt im Bundesdurchschnitt 662,- Euro. Dieser Betrag entspricht den heutigen durchschnittlichen Ausgaben für Grundleistung, Unterkunft und Heizung eines ALG-II-Empfängers. Das Bürgergeld setzt sich zusammen aus einer Kombination der bisherigen Einzelleistungen von ALG II, den Leistungen für Wohnen und Heizung, dem Sozialgeld, der Grundsicherung im Alter, der Sozialhilfe und dem Kinderzuschlag. Auch das Wohngeld wird pauschalisiert, allerdings wird es an die regional unterschiedlichen Lebenshaltungskosten angepasst.
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